Aktuelle Veranstaltungen des BV Biberach
"Resistente Königinnen für die Brutvölker"

Wie bei der Online-Veranstaltung am 06. Juli vorgestellt,
gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Varroa-Managements durch Brutfreiheit (TuB), Königinnen von varroaresistenten Müttern in die Brutvölker zu bringen. Alle nötigen Informationen gab es bei der Online-Schulung. Den genauen Fahrplan dazu haben unsere Mitglieder und unsere Dauergaste schon per Mail erhalten. Auch wie und wann die belarvten Näpfchen bestellt und abgeholt werden können, ist darin beschrieben. Wir bitten unsere Imker*innen diese Chance zu nutzen, damit wir so schnell wie möglich einen Resi-Drohnen-Schirm bekommen. Nur so kommen wir, nach 40 Jahren Varroa, zu einer behandlungsfreien Imkerei zurück.
Sonntag, 03.08.: "JiT-7: Varroa-Management durch Brutfreiheit - Volksteile pflegen"

Die Online-Veranstaltung beginnt am Sonntag um 10.00 Uhr.
Das Interesse an den JiT-Schulungen mit den Themen: „JiT-1: Überwinterung - Die Bienen im Februar“, “JiT-2: Frühjahrsnachschau”, "JiT-3: Erweiterung - Honigraumfreigabe", "JiT-4: Schwarmkontrolle und Jungvolkbildung", “JiT-5: Honigernte und Jungvolkpflege” und "JiT-6: Varroa-Management durch Brutfreiheit - Teilen nach Trachtende" war wieder enorm groß. Alle 9 JiT-Veranstaltungen sind so terminiert, dass die aktuellen Arbeiten an den Bienen abgebildet werden.
Unser Referent, H. Fesseler, Obmann für Aus-und Fortbildung im LV., wird das Thema: „JiT-7: Varroa-Management durch Brutfreiheit - Volksteile (Brutvolk und Flugling) pflegen" in einem Kurzreferat beleuchten und dann soll es wie immer um Ihre Fragen gehen.
Den Einladungs-Link zu der Veranstaltung bekommen die Mitglieder des BV Biberach und wer als "Dauergast" bei uns im Mail-Verteiler ist, in einer Einladungs-Mail. Wer als Imker einmalig teilnehmen möchten, schicken uns bitte eine Mail, damit wir den Einladungs-Link zuschicken können. Die Veranstaltung ist kostenfrei und Gäste sind, wie immer, ganz herzlich willkommen.
Neuer Steuersatz für die pauschalierte Landwirtschaft

Der Steuersatz für die pauschalierte Landwirtschaft, zu der auch die meisten Imker gehören, hat sich zum 06.12.2024 und am 01.01.2025 noch einmal geändert.
Ab 06.12. bis zum 31.12.2024 galt ein Steuersatz von 8,4 %. Wer also vom 06.12. bis zum 31.12.2024 Rechnungen geschrieben hat, musste die 8,4 % als Steuersatz verwenden. Falls ab 06.12. noch Rechnungen mit dem alten Steuersatz (9 %) erstellt worden sind, müssen diese Rechnungen berichtigt werden. Alle Rechnungen, die vor dem 06.12.2024 geschrieben wurden, müssen nicht berichtigt werden.