Bienenhaltung ist auch Verpflichtung

Unter Bienenrecht versteht man alle Rechte und Pflichten beim Halten von Honigbienen. Also die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen, welche die Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln. Das Bienenrecht unterteilt sich dabei in:

1. das private Bienenrecht, mit den Punkten: Nachbarschaftsrecht, Haftungsverpflichtungen und Schwarmrecht

2. das öffentliche Bienenrecht, mit den Themen: Bienenhaltung, Bienenschutz-VO, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht

Hinter diesen "Rechten" verstecken sich einige Pflichten, die bei Nichtbeachtung zu empfindlichen Bußgeldern führen können.


Noch ein ganz wichtiger Hinweis:

Wenn Sie Bienen halten, dann ist die Mitgliedschaft in einem Imkerverein Pflicht. Nur dann sind Sie und Ihre Bienen auch versichert. Ohne Versicherung setzen Sie Ihre Existenz und die Existenz Ihrer Familie aufs Spiel. Am Besten wählen Sie einen Verein in Ihrer Nähe.

Mitglieds-Antrag ->hier herunter laden

Für alle Imker ein Muss

1. Jeder Imker ist verpflichtet seine Bienenhaltung anzumelden und dies unabhängig ob er in einem Imkerverein Mitglied ist oder nicht! Die Unterlagen zur Imker-Registrierung können Sie ->hier herunterladen

2. Wer nicht Mitglied in einem Imkerverein ist, der ist verpflichtet seine Bienenvölker jährlich an die Tierseuchenkasse zu melden.

-> Vereinsmitglieder müssen dies nicht, sie melden Ihre Völkerzahl (nur bei Änderung) im Oktober dem Imkerverein.